Warum die Haftpflicht im Mittelpunkt steht
Drohnen können Fahrzeuge, Gebäude oder Menschen treffen. Schon ein Windstoß oder ein Bedienfehler kann reichen, damit aus einem Freizeitflug ein Haftpflichtfall wird.
Nach dem Luftverkehrsrecht muss der Halter eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung zur Deckung seiner Haftung unterhalten. Drohnen werden deshalb nicht wie beliebiges Spielzeug behandelt.